Strengere Kontaktbeschränkungen und begrenzte Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen – darauf hat sich die schleswig-holsteinische Landesregierung in einer neuen Verordnung festgelegt und die bisher geltenden Regelungen noch einmal verschärft.
Was im alten Jahr mancher Orts schon zu Bescherungen im kleineren Kreis geführt hat, wird im neuen Jahr auch außerhalb der eigenen vier Wände verbindlich: Künftig dürfen in der Öffentlichkeit nur noch maximal zehn Personen zusammenkommen. Bisher galt diese Regelung nur für den privaten Bereich.
Behörden müssen über Tanzveranstaltungen informiert werden
Auch für Veranstaltungen gibt es jetzt ein Limit, das beachtet werden muss. In Innenräumen liegt dieses bei maximal 50 Personen, unter freiem Himmel bei maximal 100. Tanzveranstaltungen sind zwar auch weiterhin erlaubt. Die Behörden müssen aber jetzt grundsätzlich vorab informiert werden, dass sie stattfinden.
Die in Bars und Diskotheken bereits geltende 2G-Plus-Regel wird zudem verschärft. Besucher müssen ab sofort einen – kostenpflichtigen – PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Für Konzerte und Theatervorstellungen gilt davon abweichend eine Obergrenze von 1.000 Gästen.
Wer Angehörige oder Freunde im Krankenhaus oder in der Altenpflege besuchen möchte, ist nun laut der Verordnung verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Darüber hinaus empfiehlt die Landesregierung grundsätzlich in allen Innenbereichen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.