Triebfeder der neuen Lockerungen ist die Einhaltung der 3G-Regel: Das bedeutet, beim Restaurantbesuch oder im Veranstaltungssaal muss auch weiterhin entweder ein Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein tagesaktueller Coronatest vorgelegt werden.
Welche Corona-Vorschriften sind weggefallen?
In allen Einrichtungen und Betrieben, in denen die 3G-Regelung gilt, muss keine Maske mehr getragen werden. Sie gilt lediglich noch als optionale Empfehlung, insbesondere bei der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern – der nun auch nur noch als Empfehlung existiert. Eine Beschränkung der Gästeanzahl gibt es ebenfalls nicht mehr.
Das freut vor allem die Nachtgastronomie: „Wir haben lang genug mit Beschränkungen leben müssen“, meint Ralf Leskau. Seine „Wunderbar“ ist dafür bekannt, dass es ab Mitternacht rappelvoll ist.
Mit Abstandsregeln und Gästebeschränkung könne die kleine Schlagerbar auf Dauer nicht wirtschaftlich betrieben werden. „Darum bin ich froh, dass wir nun endlich wieder einen nahezu normalen Betrieb aufnehmen dürfen.“
Wo muss ich jetzt noch eine Maske tragen?
Auch eine Maske ist in Bars und Diskotheken nicht mehr vorgeschrieben. „Wir lassen es natürlich jedem offen, weiterhin eine zu tragen“, ergänzt Leskau. Das Hotel Gutenberg in Westerlands Stadtzentrum war trotz Corona in diesem Jahr wieder nahezu ausgebucht. Laut Landesverordnung besteht dort nun ebenfalls keine Maskenpflicht mehr.
„Aus Sicherheitsgründen bestehen wir aber in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen weiterhin auf einen Mund-Nase-Schutz“, so Inhaberin Kirsten Vahl-Voss. Ihre Gültigkeit behält die Maskenpflicht weiterhin im öffentlichen Personenverkehr und im Einzelhandel – eben dort, wo die 3G-Regelung nicht umgesetzt wird.
Das müssen Sie beim Sylt-Urlaub beachten:
Dafür können nicht geimpfte oder genesene Hotelgäste auf die Tests nach ihrer Ankunft verzichten: Lediglich bei Anreise gilt es, einen negativen Coronatest vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Reisende Kinder unter sieben Jahren müssen keinen Test vorlegen, das gleiche gilt für schulpflichtige Jugendliche, die nachweisen können, dass sie in ihrer Schule regelmäßig alle 48 Stunden getestet werden. Personenbezogene Daten der Reisenden werden unter Einhaltung der allgemein gültigen Datenschutzbestimmungen weiterhin aufgenommen.
Wie lange bleibt der Corona-Schnelltest noch kostenlos?
Für alle ungeimpften wird der Besuch von Bars und Restaurants bald teurer: Nur noch bis einschließlich 10. Oktober bleiben die Schnelltests kostenfrei. Zehn Euro werden dann pro Test voraussichtlich fällig. Weiterhin kostenfrei soll die Testung jedoch für Menschen bleiben, die sich aus medizinischen gründen nicht impfen lassen können.
Bis zum 17. Oktober sollen die aktuellen Regeln gelten. Ob es anschließend wieder Verschärfungen oder weitere Lockerungen gibt, hängt sicherlich auch davon ab, wie eigenverantwortlich jeder Einzelne mit den bestehenden Vorschriften umgeht. Ausführliche Informationen über Corona auf Sylt gibt es auf der Webseite der Sylt Marketing Gesellschaft. Die vollständige Landesverordnung findet sich auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein.