2G auf Weihnachtsmärkten
Für den Glühwein auf dem Wintermarkt in Westerland ist auch über die Weihnachtstage nur der Impfnachweis erforderlich: Auf die 2G-Plus-Regelung auf Veranstaltungen hat das Land auch in seiner neuen Verordnung verzichtet.
Das gilt übrigens auch, wenn die Veranstaltungen in Innenräumen stattfinden. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf der Veranstaltung nur beiwohnen, wenn die Anwesenheit für berufliche Zwecke erforderlich ist und die Person in Bereichen mit Publikumsverkehr eine Mund-Nase-Bedeckung trägt.
2G-Plus-Regelung? In Restaurants nicht, aber in Bars
Auch die Weihnachtsgans in den Sylter Restaurants darf mit 2G genossen werden. Für Gäste im Innenbereich der Gastronomie, die sich nicht an ihrem festen Sitz- oder Stehplatz befinden, sowie für Gastwirtinnen und Gastwirte und ihre Mitarbeiter ist das Tragen der Maske Pflicht.
In Diskotheken, Bars und ähnlichen Einrichtungen hat das Land strengere Regeln vorgesehen: Dort gilt jetzt die 2G-Plus-Regelung. Gäste müssen also neben einem Nachweis für die Impfung oder Genesung zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter sein als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
Hotel und Appartement: Ein Test bei Ankunft
Gleiches gilt für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben. Sie müssen die entsprechenden Testergebnisse bei ihrer Ankunft vorlegen. Personen, die nachweislich bereits dreifach geimpft sind und deren letzte Impfung (der „Booster“) mindestens 14 Tage zurückliegt, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Auch ein Folgetest ist nach Ankunft nicht erforderlich.
Private Treffen: Geimpft wesentlich einfacher
Kommen auch Nichtgeimpfte oder -genesene über die Weihnachtstage zu Besuch, hat das Land strikte Regeln vorgegeben: Bei privaten Treffen innerhalb geschlossener Räume, bei denen auch ungeimpfte oder ungenesene Personen im Alter über 14 Jahren anwesend sind, gilt jetzt eine Begrenzung auf zwei Haushalte. Aus einem dieser Haushalte dürfen in diesem Fall zudem höchstens zwei Erwachsene sowie deren minderjährige Kinder teilnehmen.
Für minderjährige Schülerinnen und Schüler gilt in den Weihnachtsferien wieder eine Ausnahmeregelung mit Blick auf die 2G-Standards: Für Bereiche, die durch das Landesrecht geregelt werden, reicht die Auskunft der Sorgeberechtigten, dass in den letzten 72 Stunden ein gültiger Selbsttest gemacht wurde.
Anreise per Bahn: Geimpft, genesen oder getestet
Obwohl die Anreise auf die Insel ohne negatives Testergebnis schwierig sein dürfte: Da im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Bundesrecht gilt, müssen nicht geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler vor Fahrtantritt einen anerkannten, negativen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt weiter bestehen, ebenso wie beim Weihnachtsgottesdienst in der Kirche – auch auf Sitzplätzen und unabhängig von der Personenzahl.