ISTS-Geschäftsführer Peter Douven hatte vor Beginn der Maßnahme erklärt, dass alle das gleiche Recht hätten nach Sylt zu kommen: „Damit gehen auch gleiche Pflichten einher. Unsere Verantwortung ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Spielregeln respektiert werden. Und das tun wir.”
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Häckel berichtete in der Sitzung von insgesamt 19 aufgenommenen Fällen – 19 Ordnungswidrigkeiten und neun Straftaten. Bei den Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Verstöße gegen die Satzung der Gemeinde, wie etwa Übernachten am Strand, zu lautes Feiern, Müll hinterlassen oder übermäßiger Konsum von Alkohol. Diese Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Wie hoch sie in den einzelnen Fällen tatsächlich ausfallen, ist aktuell noch nicht klar, da die Verfahren noch laufen. Bei den Straftaten handelt es sich ausschließlich um Fälle von nicht entrichteten Kurabgaben, die durch das Kommunale Abgabengesetz geregelt werden. Die Anzeigen wurden von der Polizei aufgenommen und werden jetzt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Gleichbehandlung gewährleisten
Häckel erklärte auf Nachfrage aus dem Ausschuss, dass mit der Maßnahme nur geklärt werden soll, ob eine Straftat vorliege und Anzeige erstattet werde. „Wir werden in dem Moment nicht auch noch die Kurkarte verkaufen. Wir wollen deutlich machen: Wer keine Kurabgabe zahlt, macht sich strafbar.“ Eine dokumentierte Straftat entbindet zudem nicht vom Nachlösen der Kurtaxe. Wer einmal erwischt worden sei, werde darauf hingewiesen, dass die Kurtaxe an einem der Strandübergänge gezahlt werden könne und dass es weitere Kontrollen geben werde, beschrieb Häckel das genaue Vorgehen bei den Kontrollen. Wer dann erneut die Kurabgabe nicht gezahlt hat, habe so eine weitere Straftat begangen. „Das ist dann eine Eskalation, die von der Staatsanwaltschaft kontrolliert werden muss“, so Häckel.
Die gemeinsamen Kontrollgänge von Ordnungsamt, Polizei und Tourismus-Service finden ab sofort regelmäßig statt, um nach Aussage von Bürgermeister Häckel die Gleichbehandlung bei der Kurabgabenpflicht zu gewährleisten.