Große Diskussion um Bewerbung
zur Modellregion
Für viel Diskussion in den sozialen Medien sorgte vor allem die Auswahl der Insel als Modellregion für touristische Öffnung. Erst vor wenigen Tagen hat die Sylt Marketing Gesellschaft (SMG) eine Bewerbung an den Kreis Nordfriesland gesandt, mit einem rund elf Seiten umfassenden Konzept, das den Tourismus auf der Insel ab dem 1. Mai ermöglichen soll. Neben der Aufhebung des Beherbergungsverbotes umfasst es unter anderem Entwürfe zu einem strengen Testregime: Wer Freizeitangebote, den Einzelhandel, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe oder Sportangebote nutzen möchte, soll einen dokumentierten, negativen Covid19-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen können. Diese Vorgabe soll sowohl für Gäste als auch für Zweitwohnungsbesitzer, Einwohner und Pendler gelten. Beschlossen ist dieses Konzept jedoch bisher noch nicht. Der Kreis und das Land Schleswig-Holstein müssen erst ihr Okay geben. Dennoch kam es vor allem Online zu Diskussionen.
Ganz auf, noch mehr zu,
oder doch nur ein bisschen?
Bürgervertreter Christian Thiessen rief in der geschlossenen Facebook-Gruppe „Gesucht-Gefunden-Sylt“ dazu auf, einen Einwohnerantrag zu unterschreiben, um die Bewerbung als Modellregion auf der nächsten Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Sylt auf die Tagesordnung zu bringen und einen Stopp des Projekts zu erreichen. „Ich bin nicht bereit, hinzunehmen, dass über meinen Kopf hinweg einfach entschieden wird. Ich habe eine Gemeindevertretung gewählt und möchte, dass dieses sich mit so grundlegenden Entscheidungen befasst“, schreibt Thiessen in seinem Aufruf auf Facebook. Bis Dienstag, 13. April hatte Thiessen erst 66 der benötigten 820 Unterschriften. Heruntergeladen wurde das Dokument zur Unterschrift jedoch bereits fast 2000 Mal. „Für eine Unterschriftensammlung, bei der man nicht nur auf ‚gefällt mir‘ klicken, sondern selbst aktiv werden muss, ist das ganz beachtlich“, sagt Thiessen. „Wenn nur die Hälfte auch unterschreibt, ist das mehr als ausreichend.“ Wer sich beteiligen möchte, findet das erforderliche Dokument unter diesem Link.
Beherbergungsverbot
bis 9. Mai verlängert
Das bisher für gewerbliche Vermietung geltende Beherbergungsverbot wurde mit der am 10. April bekanntgegebenen Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung und zur Änderung der Corona-Quarantäneverordnung bis zum 9. Mai verlängert (nachzulesen in voller Länge hier). Demnach sind touristische Übernachtungen auch weiterhin untersagt. Dies könnte sich jedoch mit dem Start der Modellregion zum 1. Mai ändern. SMG-Geschäftsführer Moritz Luft schrieb in einer Pressemitteilung: „Zurzeit warten wir jedoch auf die Schaffung rechtlicher Grundlagen, die zwingend zur Umsetzung des eingereichten Konzepts erforderlich sind. Nach heutiger Rückfrage stehen hierzu abschließende Antworten von Land und Kreis noch aus.“
Gastronomie darf seit Montag
Terrassen öffnen
Am vergangenen Mittwoch gab Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther in einer Pressemitteilung bekannt, dass in allen Kreisen und Kreisfreien Städten des Landes die Außengastronomie ab dem 12. April unter strengen Auflagen öffnen darf: Voraussetzung ist eine stabile Inzidenz von unter 100. Seit knapp drei Monaten liege die Schleswig-Holsteiner Inzidenz unter der Hundertergrenze, zur Zeit des Beschlusses lag sie bei 62. „Das macht es möglich, dass wir auch hier unser Regelwerk konsequent anwenden, vorsichtige Öffnungen vornehmen und der Gastronomie in Schleswig-Holstein jetzt diese wichtige Perspektive bieten können“, erklärte Ministerpräsident Günther. „Wir halten uns damit an den Grundsatz: Außen geht mehr als innen. Unser Ziel ist zudem, dass durch die dann möglichen Treffen unter strengen Auflagen im Außenbereich die Zahl der Ansteckungen im privaten Umfeld sinkt.“ Durch diese neuen Regelungen dürfen nun maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Einem entspannten Restaurantbesuch in der Sylter Sonne steht demnach erstmal nichts im Wege.
Bundeskabinett beschließt einheitliche Corona-Maßnahmen
Heute gab Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz die Details zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes bekannt. Unter anderem sollen in den einzelnen Kreisen Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr in Kraft treten, wenn binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen. Schulen sollen ab einem Inzidenzwert von 200 schließen. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich in diesen Fällen zudem nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Zur Zeit liegt der Wert laut Robert-Koch-Institut für den Kreis Nordfriesland bei 34,3: Von Ausgangssperren und geschlossenen Schulen sind wir nach heutigem Stand also weit entfernt.