Die bundesweite Volkszählung, der Zensus, startet in Nordfriesland mit 264 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten, um ca. 38.000 Befragungen im Kreis durchzuführen. Die Leiterin der Zensus-Erhebungsstelle, Silke Hansen, merkt in einer Pressemitteilung an: „Wir würden gern noch rund 100 weitere Interviewerstellen – insbesondere auf Sylt und Föhr sowie in Eiderstedt – besetzen.“
Bewerber für Sylt willkommen
Wer sich für diese Haushaltsbefragung zur Verfügung stellen möchte, kann sich per E-Mail unter der Adresse des Zensus-Büros zensus@ehst-kreis-nordfriesland.landsh.de bewerben.
Alle Beauftragten des Zensus-Teams erhalten einen Ausweis, um sich zusammen mit dem eigenen Personalausweis legitimieren zu können. „Jeder, der sich unsicher ist, ob sein Gegenüber vom Kreis Nordfriesland mit der Erhebung beauftragt wurde, kann sich unter der Rufnummer 04841 67 7099 direkt an uns wenden. Wir erteilen dann eine entsprechende Auskunft“, beruhigt Silke Hansen.
Auskünfte sind Pflicht
Wie im gesamten Kreisgebiet, werden die Interviewer auch auf Sylt die zuvor ausgewählten Bürgerinnen und Bürger befragen: unter anderem zu Namen, Familienstand, Geschlecht und Staatsangehörigkeit oder auch Beruf und Schulabschluss. Dabei werden die im Gespräch vor Ort ermittelten Daten zwar per Tablet übermittelt, jedoch nicht auf den Endgeräten gespeichert.
Möchte jemand keinen persönlichen Besuch vom Interviewer erhalten, kann er seine Angaben stattdessen innerhalb einer Woche online oder telefonisch übermitteln – ein personalisierter Zugangscode macht dies möglich. Verpflichtend ist die angefragte Auskunft in jedem Fall, bei einer Weigerung droht ein Zwangsgeld. Der Kreis hofft jedoch wie gewohnt auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.
Fragebogen plus Haushaltsbefragung
Der Zensus besteht aus zwei getrennten Säulen: Die Gebäude- und Wohnungszählung wird ohne Beteiligung der Kreise direkt vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt. Die zweite Säule ist die sogenannte Haushaltsbefragung. Sie wird von den Kreisen koordiniert und dreht sich um Themen wie Familienstand, Wohnsituation, Ausbildung, Beruf und Arbeitsort.
„Nun klingelt bei uns ständig das Telefon, weil etliche mitteilen wollen, sie hätten ihre Auskunftspflichten bereits vollständig erfüllt. Doch das ist ein Irrtum: Auch bei ihnen kann bald ein Erhebungsbeauftragter vor der Tür stehen, der weitere Themenbereiche abfragen will“, erläutert Silke Hansen. Sie leitet die Zensus-Erhebungsstelle des Kreises Nordfriesland. „Weil wir an der Gebäude- und Wohnungszählung nicht beteiligt sind, können wir auch keine Fragen dazu beantworten. Für alle Fragen rund um beide Säulen des Zensus hat das Land eine eigene Hotline unter 040 8516 3444 eingerichtet.“
Die Telefonnummer der Erhebungsstelle des Kreises ist nur dafür vorgesehen, auskunftspflichtigen Nordfriesen zu helfen, die unsicher sind, ob der vor ihnen stehende Erhebungsbeauftragte wirklich vom Kreis kommt. „Wir kennen unsere Ehrenamtler persönlich und können ihre Legitimation bestätigen. Zu allen anderen Fragen verweisen wir stets auf die Hotline des Landes“, sagt Hansen.
Neben den Stichprobenbefragungen der Haushalte wird es außerdem eine Vollerhebung in allen Gemeinschaftsunterkünften wie Altenheimen und Jugendhilfeeinrichtungen geben. Hier werden die Einrichtungsleitungen stellvertretend um entsprechende Auskünfte gebeten. Eigentümer oder Verwaltungen jeglichen Wohnraumes müssen sich auf eine Befragung einstellen, die die Anzahl der vorhandenen Gebäude und Wohnungen ermittelt.
Die Hintergründe der Volkszählung
Die Gründe für eine solche Volkszählung sind vielfältig: Dienlich sind die gesammelten Daten einerseits für politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entscheidungen von Gemeinden bis hinauf in die Bundesebene. Planungen bezüglich Schulen, Pflegeheimen und Kindergärten erhalten dadurch eine zuverlässige Grundlage.
Andererseits liefert die Erhebung unter anderem ein Maß für die Berechnung von Länderausgleichszahlungen, EU-Fördermitteln oder die Stimmverteilung im Bundesrat.