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Die seit Februar geltende Überbrückungshilfe III wurde angepasst: Die Antragstellung wurde vereinfacht, die Förderhilfe steht in größerem Umfang und mehr Unternehmen zur Verfügung und Neuinvestitionen für Werbung und Marketing werden vom Bund mit bis zu 20.000 Euro unterstützt.
Mit einem neuen Onlineshop oder einem Online-Bestellservice für gastronomischen Außer-Haus-Verkauf können Einzelhändler und Restaurants auf den Corona-Lockdown reagieren.