Dass man mit dem Auto nicht betrunken auf den Autozug fahren darf, liegt nahe. Dass es aber - betrunken oder nicht - auch nicht erlaubt ist, den Autozug ohne Auto zu nutzen, hat gestern ein 38-jähriger Mann in Klanxbüll zu spüren bekommen.
Am Samstagnachmittag gegen 13.30 Uhr wurde die Bundespolizei über einen Radfahrer auf dem Hindenburgdamm von Sylt nach Klanxbüll informiert. Eine entsandte Bundespolizeistreife konnte am Zugang im Bereich Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog keine Person feststellen. Die Streife fuhr auf den Bahndamm Richtung Sylt und konnte den Radfahrer auch nach ca. einem Kilometer antreffen. Der Mann war verbotenerweise auf dem Rettungsweg am Bahndamm unterwegs.
Die Beamten stellten den Mann zur Rede. Der 20-Jährige ist “Trainspotter”, die Nacht zuvor aus Bayern angereist und hatte sich dann ein Fahrrad auf Sylt mietet, um Züge zu fotografieren. Verbotsschilder für das Betreten des Bahndamms hätte er nicht gesehen. Seine Navigationsapp hatte ihm diesen Weg zum Festland angezeigt. Der Mann wurde eindringlich über den verbotenen Aufenthalt auf dem Bahndamm belehrt und musste in Begleitung der Bundespolizeistreife seinen Rückweg nach Sylt antreten. Er muss mit einem Bußgeld rechnen.
Immer wieder kommt es vor, dass die Bundespolizei zu Einätzen auf dem Bahndamm Sylt gerufen wird, weil sich Personen zu Fuß oder mit Fahrrad dort befinden. Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass der Aufenthalt auf dem Bahndamm Sylt aufgrund der stark frequentierten Bahnstrecke nur berechtigten Personen vorbehalten ist, dazu gehören keine Spaziergänger oder Fotografen. “Vertrauen Sie in diesem Zusammenhang bitte auch nicht ihrer Navigationsapp”,ergänzt Hanspeter Schwartz, Sprecher der Flensburger Bundespolizei. Foto: Bundespolizei