Grund war weniger der Leerstand des Gebäudes selbst, in dem nach dem Auszug des Kaufhauses Stolz nur noch die St. Severin-Apotheke zu finden ist, als der Bebauungsplan des gesamten Gewerbegebietes vom Königskamp bis Ende Kiarwai. Dieser beschäftige den Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Sylt in seiner jüngsten Sitzung.
Ortsbeirat reagiert
Ausgelöst wurde die neuerliche Betrachtung der Nutzungsausrichtung durch den Bauantrag, der auf dem ehemaligen Stolz-Gelände mit großer Parkfläche deutlich mehr gemischte Wohn- und Gewerberäume vorsah. Zwar ist dieser Antrag mittlerweile zurückgezogen und stattdessen eine Verlängerung der aktuell existierenden Baugenehmigung für eine Erweiterung des Geschäftsgebäudes eingereicht worden, dennoch sah sich der Ortsbeirat Tinnum veranlasst, die mögliche Bebauung zu regulieren.
Spekulation befürchtet
Die Beschlussvorlage aus Tinnum empfiehlt: Eine Änderung des Bebauungsplanes solle sich an die geltenden Pläne des Gewerbegebietes am Flughafen orientieren und eine Erhöhung der Stellplatzanzahl auf mindestens eineinhalb Plätze pro Betriebswohnung beinhalten. Der Tinnumer Ortbeiratsvorsitzende Raphael Ipsen befürchtete „das komplette Kippen“ hin zu einem reinen Wohngebiet. Dies könnte möglichen Spekulationsobjekten Tür und Tor öffnen. Im Mittelweg zum Beispiel sei das Gewerbe schon vom Wohnraum verdrängt worden.
Bedingungen für Wohnraum
Gänzlich verhindern wolle Ipsen das Wohnen im betreffenden Gebiet nicht, betonte er, es aber nur in Verbindung mit den örtlichen Gewerbebetrieben – also als betrieblichen Wohnraum – zulassen. Auf diese Weise wäre die vornehmlich gewerbliche Nutzung der Flächen sichergestellt.
Nach ihrem Meinungsaustausch schlossen sich die Ausschussmitglieder der Beschlussvorschlage des Tinnumer Ortsbeirates mit sieben Ja- und zwei Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen an.
Prüfung durch Verwaltung
Damit einher geht der Auftrag an die Verwaltung, zu prüfen, ob der aktuelle Bebauungsplan entsprechend modernisiert werden könne. Laut Bürgermeister Nikolas Häckel werde ein Prüfungsergebnis erst in etwa einem Jahr vorliegen, so dass in diesem Zeitraum eine eventuelle Betriebserweiterung auf dem Grundstück am Kiarwai definitiv nur betrieblichen Wohnraum beinhalten dürfte.