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Kommunalwahlen Sylt 2023
Oliver Sippel

Oliver Sippel

Alles Wissenswerte zur Kommunalwahl auf Sylt

Am Sonntag, 14. Mai finden auf Sylt die Kommunalwahlen statt. Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Präsentiert von:
Freitag, 28. April 2023

 

Wer wird auf Sylt gewählt?

In der Gemeinde Sylt sowie in List, Kampen, Hörnum und Wenningstedt-Braderup werden die neuen Gemeindevertretungen sowie der nordfriesische Kreistag gewählt. Die Gemeindevertretungen und Kreistage legen die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung ihrer Gemeinde oder ihres Kreises fest. Sie treffen alle für ihren Bereich wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben. Sie werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.

In der Gemeinde Sylt stehen die Parteien CDU, SPD, die Grünen, Zukunft, SSW, FDP und die zwei Wählergemeinschaften Insulaner und SWG (Sylter Wählergemeinschaft) sowie, mit nur einem Kandidaten, die Partei “Die Linke” für die Gemeindevertretung zur Wahl. Bis auf die FDP und die Linke sind alle Parteien und Wählergemeinschaften bereits in der Sylter Selbstverwaltung vertreten.

In List kandidieren die CDU, SPD, die Grünen sowie über die Grünen-Liste auch Manfred Koch vom SSW. Kampener haben im Grunde keine Wahl: Dort ist ausschließlich die Wählergemeinschaft “Kampener Wählervereinigung” vertreten. In Wenningstedt-Braderup stehen die CDU, die Grünen, Zukunft sowie die Wählergemeinschaften “Aktive Bürger” und “Bündnis Wenningstedt-Braderup” auf der Liste. In Hörnum kämpfen die CDU und die Allgemeine Wählergemeinschaft Hörnum um die Sitzmehrheit.

In List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum gibt es keine hauptamtlichen Bürgermeister. Dort wird die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister nach den Kommunalwahlen durch die neu gewählten Gemeindevertretungen bestimmt. In List stehen der amtierende Bürgermeister Ronald Benck (CDU), Margot Böhm (Grüne) sowie Olaf Klodt (SPD) an. Kampens Bürgermeisterin Steffi Böhm ist konkurrenzlos. In Wenningstedt-Braderup tritt Bürgermeisterin Katrin Fifeik nicht erneut an, Kai Müller (Aktive Bürger) will ihr Nachfolger werden und tritt gegen Max Holst (Grüne) an. Auch Hörnums Bürgermeister Rolf Speth tritt nicht wieder an. Sein Nachfolger will Udo Hanrieder werden, der gegen Inken Kessenich-Neubauer von der CDU antritt.

Für den Kreis Nordfriesland werden 45 Mandate vergeben, 23 davon Direktmandate. Insgesamt 267 Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur Wahl und verteilen sich auf neun Parteien und eine Einzelbewerberin. Die Spitzenkandidaten sind Frank Petersen (CDU), Truels Reichardt (SPD), Katrin Samulowitz (Grüne), Lukas Knöfler (SSW), Torge Feddersen (FDP), Jürgen Jungclaus (Wählergemeinschaft Nordfriesland), Lars Schmidt (Zukunft), Hartmut Jensen (Linke) sowie Kurt Kleinschmidt (AfD).

Wie kann auf Sylt gewählt werden?

Am Tag der Wahl sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für alle Bürger geöffnet. Wer jedoch die Möglichkeit der Briefwahl bevorzugt, kann diese bereits jetzt in Anspruch nehmen. Der Antrag für die Briefwahl kann täglich von 8 bis 12.30 Uhr und zusätzlich montags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr im Bürgerservice der Inselverwaltung am Bahnweg 20-22 in Westerland gestellt werden. Hierbei ist es wichtig, den Personalausweis sowie die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.

Alternativ kann die Briefwahl unter diesem Link auch schnell und einfach von zu Hause aus online beantragt werden. Die Beantragung ist auch auf dem Postweg möglich. Den Briefwahlantrag (Antrag auf Wahlschein) absenden an: Gemeinde Sylt, Wahlbüro, Postfach 16 64, 25969 Sylt/Westerland. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die gewünschte Adresse versandt.

In Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, das sind die Gemeinden List, Kampen, Wenningstedt-Braderup sowie Hörnum, gibt es ein Mehrstimmenwahlrecht. Abhängig von der Zahl der Wahlkreise können die Wählerinnen und Wähler bis zu sieben Stimmen vergeben. Wie viele Kreuze höchstens gemacht werden dürfen, steht auf dem Stimmzettel. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind, werden unmittelbare Bewerberinnen bzw. unmittelbare Bewerber genannt.

Die Vertreterinnen und Vertreter erwerben ihre Mandate teils durch die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen; hier ist gewählt, wer die meisten Stimmen im Wahlkreis bekommen hat. Die übrigen Vertreterinnen und Vertreter werden durch die Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählergruppen ermittelt.

Zur Berechnung der Stimmen für den Verhältnisausgleich werden die Stimmen zusammengezählt, die die unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber der vorschlagenden Partei oder Wählergruppe erhalten haben. Aus den Summen dieser Stimmen wird festgestellt, wie viele Sitze die einzelnen Parteien und Wählergruppen erhalten. Eine Fünf-Prozent-Sperrklausel gibt es zu Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein nicht.

Es kann passieren, dass für eine Partei oder Wählergruppe mehr Kandidaten in den Wahlkreisen gewählt werden, als ihr eigentlich zustehende Sitze. Diese zusätzlichen Sitze werden als Überhangmandate bezeichnet und bleiben der Partei oder Wählergruppe erhalten. Um die tatsächliche Zusammensetzung der Vertretung dem Wahlergebnis anzupassen, werden in diesem Fall Ausgleichsmandate an andere Parteien vergeben.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist sowie seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet hat.

Wahlberechtigt sind darüber hinaus auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Union. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet haben.

Um wählen zu können, muss man in die Liste der Wahlberechtigen – dem sognannten Wählerverzeichnis – des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

Wer diese Kriterien erfüllt und noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unter wahlen@gemeinde-sylt.de an die Inselverwaltung wenden.

 

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