Badebereich wieder vollständig geöffnet
Für große und kleine Besucher stehen dann auch das Meerwasser-Wellen- und Sprudelbecken, das Kinderbecken, der Rutschenturm sowie die Schwimmbadgastronomie zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind täglich jeweils von 10 bis 22 Uhr. Dienstags, donnerstags und sonntags von 8 bis 10 Uhr gibt es zusätzlich die Möglichkeit zum Frühschwimmen im Sportbecken. Der Saunabereich bleibt vorerst weiterhin geschlossen.
Sylter Welle wurde frisch herausgeputzt
„Die Nutzung des Sportbeckens seit Anfang Juli hat uns gezeigt, wie sehr unseren Gästen das Bewegungsangebot in der Sylter Welle gefehlt hat. In der Zeit der Schließung konnten zahlreiche notwendige Arbeiten und Reparaturen vorgenommen werden, so starten wir mit einem frisch herausgeputzten Bad.“, freut sich Peter Lassen, Badebetriebsleiter der Sylter Welle und bittet alle Besucher weiterhin um Vorsicht „Halten Sie sich bei Ihrem Besuch an die nachfolgenden Regeln und Hinweise, damit wir allen ein unbeschwertes Badeerlebnis ermöglichen können.“
Weiterhin Infektionsschutzmaßnahmen
Der Betrieb der Badelandschaft erfordert noch immer besondere Maßnahmen zum Infektionsschutz, da das Virus und seine Mutationen noch Aufmerksamkeit und Vorsicht verlangen, gerade in Schwimmbädern mit vielen Kontakten, schwülwarmer Luft und Lüftungsanlagen, die eine Verteilerfunktion einnehmen können. Daher sind bis auf Weiteres die folgenden Einschränkungen nötig, die der Sicherheit der Besucher und Belegschaft dienen:
Die konsequente Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ist unerlässlich. Die Beschilderungen, Wegführungen und Hinweisschilder sowie Mitarbeiter unterstützen die Einhaltung, damit sicheres Baden möglich ist. Die Badelandschaft verfügt über großzügige Flächen, um aber die Mindestabstände zu garantieren ist die Anzahl der Besucher weiterhin begrenzt. Die Besucherobergrenze liegt bei 200 Personen.
Die Regulierung findet direkt an der Kasse statt, wodurch es zu Verzögerungen beim Einlass kommen kann. Eine Online-Voranmeldung ist nicht mehr möglich. Um die Ausbreitung der Infektion zu verhindern ist eine datenschutzkonforme Erfassung der Kundendaten per luca-App am Haupteingang sowie die Einhaltung der 3-G-Regel, nach der jeder Besucher entweder geimpft, getestet oder genesen sein muss, erforderlich. Vom Eingang bis zu den Umkleiden gilt zusätzlich die Maskenpflicht.