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Die Auflösung des Protestcamps auf dem Rathausplatz in Westerland auf Sylt durch den Kreis Nordfriesland war rechtmäßig. Das hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Veraltungsgerichts heute in einem Eilverfahren entschieden.
Seit einigen Wochen sind die obdachlosen Touristen und ihre auf der Insel angemeldeten Protestcamps Thema unter den Einheimischen und in verschiedenen Gremien der Gemeinde Sylt. Am Dienstag, 9. August, befasste sich erneut der Hauptausschuss damit, wie laut der Tagesordnung mit „der aktuellen Situation in der Westerländer Innenstadt“ umgegangen werden solle. Dabei haben sich mittlerweile zwei verschiedene Herangehensweisen herauskristallisiert.
Der vermeintlich richtige Umgang mit den obdachlosen Touristen in der Westerländer Innenstadt bleibt ein schwieriges Thema. Während die Verwaltung auf die engen rechtlichen Grenzen für den eigenen Handlungsspielraum aber auch auf erste erreichte Teilziele verweist, reichen die Ansagen aus der Politik von „der Stadtpark muss umgehend geräumt werden“ bis „einfach ignorieren“. Die besonders betroffenen Geschäftsleute an der Wilhelmine fühlen sich weiterhin mit ihren Problemen allein gelassen.
Lärmbelästigung, Pöbeleien und öffentliches Urinieren: Sind es wirklich Punker, die auf Sylt die Menschen belästigen? Eine Analyse.