Bereits im Juni dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Schleswig die Einsprüche gegen den Baubeginn des Multiparks abgelehnt und auch die Projektgegner halten ihren Widerspruch mittlerweile nicht mehr aufrecht. Steffen Bayerlein von der Ortsentwicklung der Gemeinde Sylt präsentierte vor zahlreichen interessierten Einwohnern einige Änderungen, die aufgrund des Gesamt-Lärmgutachtens für den kompletten Multipark notwendig sind.
Der Skaterpark wird teilüberdacht
So wird eine Teilüberdachung des Skaterparks im östlichen Bereich jetzt definitiv mitgeplant. Dies war bereits im ersten Masterplan aus dem Jahr 2020 so vorgesehen und wurde nach Gesprächen mit den Projektgegnern wieder aufgenommen. Diese Überdachung kann dann im Norden als Wand des dort geplanten Multifunktionsgebäudes genutzt werden. Wie dieser Bau genau aussehen wird, steht derzeit noch nicht fest. Der aktuelle Masterplan sieht hier einen „Platzhalter für eine Architektur vor, die noch erarbeitet werden muss“, so Bayerlein.
Der Skaterpark soll zudem größer werden als bisher geplant, was aber weder räumlich noch zeitlich Einfluss auf die anderen Angebote haben soll. Im ersten Bauabschnitt wird der Skatepark so wie bisher angedacht entstehen, im letzten wird dann die Erweiterung umgesetzt. Dazwischen werden die Leichtathletik-Anlagen gebaut und anschließend die weiteren Anlagen wie etwa ein Multifunktionsfeld für Basketball und Fußball. Die Vergrößerung war möglich geworden, da das Gebäude mit den Umkleidekabinen und Duschen im Südwesten des Geländes abgerissen wird.
Nutzung bis 21.45 Uhr
Um den Vorgaben des Lärmgutachtens gerecht zu werden, muss östlich des Multifunktionsfeldes eine drei Meter hohe Wand errichtet werden, die auch als Wall angelegt werden kann. Zudem muss der bereits bestehende Wall entlang des Fischerweges um 2,60 Meter erhöht werden. Für beide Maßnahmen soll ein Landschaftsarchitekt zu Rate gezogen werden. Die Nutzung des Muliparks soll zudem bis 21.45 Uhr erlaubt sein, damit es nach 22 Uhr keinen abfließenden Verkehr mehr gibt, der die Nachbarschaft stören könnte.