Der Interimshaushalt lähmt die Gemeinde Sylt und die Gemeinden des Amt Landschaft Sylt, denn sie können auf Weisung des Kreises Nordfriesland nicht über ihre Finanzmittel verfügen. Grund dafür ist die laut Kreis weiterhin unvollständig dokumentierte Buchhaltung der Gemeinde.
Keine Antwort vom Kreis
Bereits im August dieses Jahres hatte die Fraktion der Insulaner daraufhin die Recht- und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme infrage gestellt und gemeinsam mit allen anderen Parteien außer der CDU den Auftrag für ein Rechtsgutachten beschlossen.
Das Problem dabei: Auch die Mittel, die für dieses Gutachten ausgegeben werden müssten, unterliegen der Haushaltssperre. Eine Anfrage der Gemeinde beim Kreis, ob die Finanzierung durch den Haushalt in diesem Fall dennoch möglich sei, liegt seit sechs Wochen unbeantwortet in Husum.
Für Markus Gieppner von den Insulanern ist das Verhalten des Kreises „eine Frechheit“, auch wenn er das Dilemma nachvollziehen kann, in dem die Kommunalaufsicht durch die Anfrage der Gemeinde nun steckt: „Wir haben einen Antrag gestellt, den sie eigentlich ablehnen müssten, weil es gegen sie selber gehen könnte. Auf der anderen Seite können sie den Antrag nicht ablehnen, weil das bedeuten würde, dass der Selbstverwaltung das Recht auf Rechtsberatung verweigert wird.“
Amt könnte Aufgaben übernehmen
Die Frage, wie mit der Situation nun umgegangen werden soll, wurde auf der Sitzung zwar nicht geklärt, aber eine Nachfrage von CDU-Mitglied Holger Flessau bei Martin Marställer vom Amt für Finanzen und Controlling zeigte dennoch einen Weg auf, wie man auch ohne Haushalt wieder Geld ausgeben kann. Und den hat der Kreis bereits im Mai dieses Jahres aufgezeigt.
Damals wurde die Gemeinde darüber informiert, dass das Amt Landschaft Sylt Aufgaben der Gemeinde Sylt übernehmen könne, sobald das Amt selbst wieder über einen eigenen Haushalt verfügt. Momentan ist dessen Haushalt zwar auch noch gesperrt, das soll sich jedoch in Kürze ändern. Damit könnte das Amt Landschaft Sylt wieder über die eigenen Mittel verfügen und auf Grundlage des Gesetzes für kommunale Zusammenarbeit auch Aufgaben von der Gemeinde übernehmen.
Beitritt zum Amt noch nicht notwendig
Dies wäre im Rahmen eines Vertrages zwischen Amt und Gemeinde möglich, der vorab mit der Kommunalaufsicht abgestimmt werden muss. Ein Beitritt der Gemeinde zum Amt, wie er aktuell diskutiert wird, ist nach Aussage von Marställer zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.
Stefan Klaus von der Sylter Wählergemeinschaft fragte sich, wie lange der ganze Prozess dauern würde und ob bis dahin nicht auch der Haushalt der Gemeinde freigegeben ist. Einen genauen zeitlichen Rahmen konnte Marställer allerdings nicht nennen.
Da die gesamte Diskussion unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ geführt wurde, gab es keinen Beschluss, über den die Gemeindevertreter abstimmen konnten. Das soll sich zur nächsten Sitzung der Gemeindevertreter am 20. Oktober allerdings ändern. Dann plant die CDU nach Aussage von Clemens Raab, einen Antrag zu stellen, um eine Übertragung der Aufgaben von der Gemeinde auf das Amt in die Wege zu leiten.