Am Samstagnachmittag musste die Bundespolizei einen Fahrradfahrer auf dem Hindenburgdamm zur Rede stellen, der Züge fotografieren wollte.
Das Polizeirevier Sylt führte zusammen mit Kräften des Polizei-Autobahnrevier Nord und der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung Eutin am vergangenen Pfingstwochenende gemeinsame Verkehrskontrollen auf der Insel Sylt durch. Zielrichtung der Überprüfungen waren unter anderem Alkohol- und Drogenverstöße im Verkehr. Von Freitagmittag bis Montagmorgen führten die Einsatzkräfte mobile und stationäre Verkehrskontrollen durch.
Die zeitlichen Schwerpunkte wurden ab 16 Uhr bis in die frühen Morgenstunden gesetzt. Insgesamt wurden 1200 Fahrzeuge kontrolliert. Bei knapp 300 Verkehrsteilnehmern wurden im Zuge der Überprüfungen Atemalkohol- und mehr als 100 Urintests vorgenommen. Es wurden 24 zahlreiche Blutprobenentnahmen angeordnet. Für diesen Zweck wurde ein Arzt auf dem Polizeirevier Sylt in Bereitschaft gehalten.
Erfreulicherweise konnte bei den meisten Fahrzeugführern die Fahrtüchtigkeit bestätigt werden. Zum größten Teil stießen die Kontrollen in der Bevölkerung auf eine positive Resonanz. Es gelangten auch Erkenntnisse durch kontrollierte Verkehrsteilnehmer an die eingesetzten Beamten, dass von vielen bewusst auf das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum, aufgrund der Kontrolldichte der Polizeikontrollen verzichtet wurde, da in den sozialen Medien der Einsatz der Polizei fleißig geteilt wurde.
Trotzdem wurden zehn Autofahrerinnen und Autofahrer im Alter von 20 bis 47 Jahren aus dem Verkehr gezogen, die mit 1,4 Promille bis 1,82 Promille ein Fahrzeug führten. Die Führerscheine dieser Personen wurden beschlagnahmt. Vier weitere Autofahrerinnen und Autofahrer führten ihr Fahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr und insgesamt elf Mal wurden der Nachweis von Drogen im Urin von kontrollierten Verkehrsteilnehmern im Alter von 20 bis 39 Jahren festgestellt.
Ein 19-jähriger Autofahrer geriet ebenfalls in eine Kontrolle. Er fuhr sein Auto alkoholisiert und muss als Fahranfänger in der Probezeit mit einem empfindlichen Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister, der Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre rechnen.
Außerdem festgestellt wurden: Zweimal Fahren ohne Fahrerlaubnis, vier Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, zwei gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine Beleidigung, eine Urkundenfälschung und ein unbefugter Gebrauch eines KFZ. Diverse Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden festgestellt, darunter 23 Gurtverstöße, 14 Handyverstöße, 23 HU-Verstöße, 8 Parkverstöße, ein Kennzeichen falsch angebracht. Foto: Georg Supanz / Aurora Sylt
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