Dass man mit dem Auto nicht betrunken auf den Autozug fahren darf, liegt nahe. Dass es aber - betrunken oder nicht - auch nicht erlaubt ist, den Autozug ohne Auto zu nutzen, hat gestern ein 38-jähriger Mann in Klanxbüll zu spüren bekommen.
Folgende Tipps sollten beherzigt werden: Entdecken Sie ein Tier am Straßenrand, verlangsamen Sie Ihr Fahrzeug und schalten Sie Ihr Fernlicht aus, da das Tier dadurch geblendet wird. Zusätzliches Hupen kann Wildtiere in den meisten Fällen verscheuchen. Sollte ein Zusammenstoß unvermeidbar sein, weichen Sie auf keinen Fall aus, weil die Gefahren eines Ausweichmanövers für Sie und den Gegenverkehr in der Regel höher sind, als ein Zusammenstoß mit dem Tier!
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, halten Sie an und bewahren Sie Ruhe. Sichern Sie anschließend die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck ab, legen Sie eine Warnweste an und leisten Sie bei Personenschäden Erste Hilfe. Verständigen Sie den Rettungsdienst über den Notruf 112. Ist es nur zu einem Sachschaden gekommen, benachrichtigen Sie bitte die Polizei über den Polizeiruf 110 oder einen Jagdausübungsberechtigten. Auch wenn kein sichtbarer Schaden entstanden ist, sollte ein Wildunfall gemeldet werden!
Leider kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer, die einen Verkehrsunfall mit einem Stück Wild gehabt haben, sich gar nicht oder erst nach einigen Tagen bei der Polizei melden, nur um eine Bescheinigung für ihre Versicherung zu erhalten. Dabei wird oft deutlich, dass es den Verkehrsteilnehmern lediglich um die Regulierung der Fahrzeugschäden und nicht um das Leid der oft noch lebenden Tiere oder um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer geht. Die Polizei warnt: Die Nichtanzeige solch eines Verkehrsunfall stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Falls das Tier noch lebt und unnötigen Qualen ausgesetzt ist, kommt eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz in Betracht.