Touristen am Strand von Westerland

Ab 1. Mai ist wieder Urlaub auf Sylt möglich

Voraussichtlich ab dem 1. Mai darf auf Sylt wieder Urlaub gemacht werden – und das inselweit. Nachdem sich zuvor die Amtsgemeinden List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum an der geplanten Modellregion des Kreises beteiligt hatten, hat sich am Donnerstag, 22. April, auch die Gemeinde Sylt dafür ausgesprochen.
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Generalagentur Harald Lotze

Zuvor hatte Sylt neben dem Kreis Nordfriesland eine eigene Bewerbung zur Modellregion eingereicht. Das von der Sylt Marketing Gesellschaft (SMG) geschriebene Konzept hätte weitreichendere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für den Inseltourismus bedeutet, scheiterte aber am Ende genau daran: „Die Umsetzung unseres Konzeptes hätte die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage vorausgesetzt“, so die SMG in einer Pressemeldung. „Das ist seitens des Landes nicht erfolgt.“

Teilnahme umstritten

Die Frage, ob Sylt sich daraufhin am Modellprojekt des Kreises beteiligen sollte, war bis zuletzt höchst umstritten. Mehr dazu. Aus dem Amt Landschaft Sylt hatte sich zuletzt die Gemeinde List in ihrer Sitzung am Montagabend „mit Bauschmerzen“ für die Teilnahme am Modellprojekt entschieden. Ein negatives Votum aus der Gemeinde Sylt hätte die Insel in Bezug auf den Tourismus nun buchstäblich entzwei geteilt. „Das Virus kennt aber keine Gemeindegrenzen“, betonte Bürgermeister Nikolas Häckel. „Die Amtsentscheidung wird sich so oder so auf uns auswirken.“

Gemeinde Sylt stimmt für Tourismus-Modellregion

Zur touristischen Spaltung der Insel wird es nun nicht kommen: Mit 20 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen entschieden sich die Sylter Gemeindevertreter mehrheitlich für den Beitritt zur Modellregion. Besondere Bedingungen für die Teilnahme wurden im Beschluss zwar nicht festgehalten, bei der vorangehenden Diskussion aber immer wieder hervorgehoben.

An- und Abreise kritisches Thema

Ein großer Aspekt dabei war, neben einer personellen Aufstockung des Ordnungsamtes für eine lückenlose Kontrolle, die Anreise: Ab dem 7. Mai will die Deutsche Bahn Berufspendlern und Urlaubsreisenden von und nach Sylt mehr Kapazitäten zur Verfügung stellen. Mehr dazu. Dem Antrag von Holger Weirup (SPD), das Modellprojekt erst dann starten zu lassen, wenn die Sommeroffensive der Bahn umgesetzt ist, scheiterte jedoch. Mario Pennino (SWG) regte an, bei der Bundespolizei auf mehr Kontrollen in der Bahn zu drängen.

Tagestourismus “kaum kontrollierbar”

Gerade auf der Rückfahrt werden Tagestouristen und Pendler trotz Aufstockung der Bahnkapazitäten häufig aufeinandertreffen. Peter Douven, Geschäftsführer des Insel Sylt Tourismus Service (ISTS), sah darin eine „kritische Masse, die für uns mangels einer Testpflicht kaum kontrollierbar ist, während Übernachtungsgäste schon bei Anreise ein negatives Testergebnis vorlegen müssen und sich anschließend alle zwei Tage testen lassen müssen.“

Gerade die sich rasch nähernden Feiertage werden häufig von Tagestouristen für einen Ausflug nach Sylt genutzt. Stefan Klaus (SWG) schlug darum vor, „zu prüfen, ob der Tagestourismus an diesen Tagen eingeschränkt werden kann.“ Schon im vergangenen Jahr gab es über Christi Himmelfahrt und Pfingsten ein Betretungsverbot für Tagestouristen.

Wichtig: Ausreichend Testkapazitäten 

Für Douven liegt der Schlüssel für einen funktionierenden Tourismus in Corona-Zeiten in den Testkapazitäten, „die derzeit allerdings schon bei erstaunlichen 30.000 Tests am Tag liegen – das kann keine andere Modellregion von sich behaupten.“ Bis zum 3. Mai will der ISTS weitere fünf Testzentren eröffnen: In den Tourist-Informationen in Keitum, Tinnum und Rantum sowie auf den Rantumer und Westerländer Campingplätzen werden dort dann Montag bis Freitag von 10.30 – 15.30 Uhr weitere Testkapazitäten für bis zu 600 Schnelltests wöchentlich zur Verfügung stehen.

Wie wird die Modellregion ablaufen?

Vorausgesetzt, dass die pandemische Lage bis dahin unverändert bleibt, dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Herbergen auf Sylt wie in ganz Nordfriesland also ab dem 1. Mai wieder Gäste beherbergen, die vor Anreise einen negativen Coronatest nachweisen können und sich während des Aufenthalts alle 48 Stunden erneut testen lassen. Zudem sind Gaststättenbesuche dann wieder möglich, auch in geschlossenen Räumen. Auch dort muss ein negatives Corona-Testergebnis vorgewiesen werden.

Um Gäste beherbergen oder bewirten zu dürfen, müssen die Betriebe sich unter https://t1p.de/anmeldung-modellregion bewerben. Jeder Betrieb, der die Projektvoraussetzungen erfüllt, darf teilnehmen. Alle weiteren Informationen gibt es auf der Webseite des Kreises Nordfriesland unter https://www.nordfriesland.de/modellregion.

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